Führerschein

Führerscheinklasse B

Allgemein

KFZ (Ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A)

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossen: Fahrerlaubnisklasse AM,L

Die Ausbildung

Theorie:12 Themen Grundstoff und 2 Themen Zusatzstoff

Theorieprüfung

Praktisch: Übüngsstunden nach Bedarf,                                                        12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

Fahrprüfung

BF17
(Begleitetes Fahren)

Unter der Voraussetzung einer Begleitperson, darfst du jetzt schon mit 17 Jahren Auto fahren.

Mit 16,5 Jahren darfst du mit der Ausbildung bereits anfangen.

Der Ausbildungsablauf ist der selbe, wie für Klasse B.

Begleitperson

Die eingetragenen Begleitpersonen müssen:

  • mindestens 30. Lebensjahr sein
  • seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein
  • maximal 1 Punkt in Flensburg haben 
Die Begleitperson darf aktiv nicht in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen.

Führerscheinklasse A

Krafträder – Zweiräder (auch mit Beiwagen)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

 

Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg

Einschluss: Klasse AM, A1, A2

 

Die Ausbildung

Theorie: 12* Themen Grundstoff und 4 Themen Zusatzstoff

(* bei Erweiterung 6 Themen Grundstoff)

Theorieprüfung

 

Praktisch: Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

Fahrprüfung